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Stressfreie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere

 

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"Wir möchten Tiere, die wir auf unseren Höfen großziehen, auch in deren gewohntem Lebensumfeld stressfrei schlachten dürfen!"

Ausgehend von diesem Bedürfnis von bäuerlichen Direktvermarkter_innen, beschäftigt sich die ÖBV seit dem Jahr 2013, gemeinsam mit anderen bäuerlichen Organisationen, intensiv mit dem Thema stressfreie Schlachtung. Im Jahr 2014 war die ÖBV Mitbegründerin der "Plattform Stressfreie Schlachtung".

 

Ziel: Wir wollen eine Legalisierung der Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld erreichen: Es soll erlaubt sein, einzelne Nutztiere in ihrem gewohnten Lebensumfeld stressfrei zu betäuben und zu entbluten, und das tote Tier anschließend zum zugelassenen Schlachtbetrieb zu verbringen. Dies soll mit dem kleinstmöglichen technischen Aufwand für bäuerliche Direktvermarkter_innen genehmigbar sein.

 

Hintergrund: Viele Bäuerinnen und Bauern bemühen sich, ihren Nutztieren ein möglichst angenehmes und würdiges Leben zu ermöglichen. In Dankbarkeit und Respekt möchten sie die Tiere bis zu deren Ende begleiten und den Schlachtprozess stressfrei und respektvoll gestalten.

Weiters sind artgerechte Tierhaltung und tierschutzkonforme Schlachtung wichtige Grundlagen für die Produktion hochwertiger Lebensmittel. Speziell Direktvermarkter legen auf diese Themen besonderes Augenmerk, weil sie alle Arbeitsschritte selbst, am eigenen Betrieb und in Ihrem direkten Verantwortungsbereich ausführen.

In der EU-Verordnung (Nr. 1099) "Zum Schutz von Tieren beim Zeitpunkt der Tötung" ist verankert: "Allgemeine Anforderungen in Bezug auf die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten: (1) Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden verschont" (Kapitel II/Art. 3).

 

Problem: Derzeit ist eine stressfreie Schlachtung von Nutztieren in deren gewohnten Lebensumfeld in Österreich offiziell nicht erlaubt. Die Behörden verlangen, dass die Tiere lebendig in Schlachträumlichkeiten gebracht und erst dort getötet werden.

Die Schlachtung in Schlachträumlichkeiten bringen derzeit jedoch folgendes Probleme mit sich: Das Trennen von Schlachttieren von der Herde und der Transport zum Schlachtraum ist für die Tiere immer mit Stress verbunden:
•    Dieser Stress mindert das Wohlergehen der Tiere und ist daher in Hinblick auf Tierschutz bedenklich.
•    Der Stress mindert die Fleischqualität.
•    Die gestressten Tiere können gefährlich für die Menschen sein, welche die Schlachtung durchführen.

 

Wie meinen wir mit dem Begriff "Stressfreie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere"?

1) Die Lebendbeschau wird am Haltungsbetrieb durch den zuständigen Tierarzt durchgeführt.
2) Die Betäubung und Tötung (wie in Punkt 3 und 4 näher beschrieben) wird von sachkundigen Personen durchgeführt. Die mobilen Teile der Schlachtanlage (wie in Punkt 3 und 4 näher beschrieben) werden als Ergänzung zum (stationären) Schlachtraum vom zuständigen Amtstierarzt zugelassen.
3) Die Betäubung des Tieres erfolgt durch ein geeignetes Betäubungsgerät (in der Regel Schussapparat oder Feuerwaffe). Bei der Betäubung mittels Feuerwaffe ist ein Kugelfang vorhanden. Der Ort der Betäubung ist so gestaltet, dass das Tier nicht ausbrechen kann (z.B. durch Abgrenzung eines Bereiches mittels Eisenpanelen, Holzpferch, Mauer etc.), damit im Falle der Notwendigkeit eine Nachbetäubung erfolgen kann. (Es wird jeweils nur EIN Tier zum gleichen Zeitpunkt betäubt und getötet.)
4) Die Entblutung erfolgt am Ort der Betäubung. Das Blut wird mit einer dafür vorgesehenen Wanne aufgefangen oder gelangt direkt in die Güllegrube. Das Blut aus der Wanne wird fachgerecht entsorgt.
5) Das entblutete Tier wird mit einer Vorrichtung (z.B. Frontlader, Flaschenzug, Winde, etc.) in ein Transportmittel verladen, welches flüssigkeitsdicht ist, über einen Sichtschutz, Insektenschutz und Witterungsschutz verfügt (z.B. Anhänger, verschließbare Box etc.). Der Tierkörper wird innerhalb von 60 Minuten in einen zugelassenen Schlachtraum bzw. den stationären Teil der Schlachtanlage verbracht.

Siehe auch pdfKonzept

 

Wie kann so eine "Stressfreie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere" konkret ausschauen? - Filmbeispiele

Jeder Hof, jede Bäuerin, jeder Bauer, jedes Land hat verschiedene Voraussetzungen. Hier einige Beispiele, wie es gehen kann:

 

Was haben wir bisher gemacht? - eine Auswahl wichtiger Schritte:

  • 2012: Direktvermarktungsgruppe der ÖBV wählt "Stressfreie Schlachtung" als Arbeitsschwerpunkt
  • Mai 2013: Konferenz "Kurze Lebensmittelversorgungswege" an der BOKU mit Schwerpunkt "Stresfreie Schlachtung", organisiert von der ÖBV
  • Februar 2014: Seminar "Tierschutz in der Rinderschlachtung" mit Andrea Fink-Kessler und Lea Tramenpau (D) mit Schwerpunkt Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld, organisiert von der ÖBV in Kooperation mit Bio Austria, Erde & Saat, Freilandverband, Demeter
  • März 2014: pdfEingabe der ÖBV ans Gesundheitsministerium zur Ermöglichung der stressfreien Schlachtung
  • Juni 2014: Vernetzungstreffen der Plattform Stressfreien Schlachtung in Linz
  • Sept 2014: pdfStellungnahme der ÖBV an das Gesundheitsministerium, September 2014
  • Sept 2014: Vernetzungstreffen der Plattform Stressfreien Schlachtung in Linz
  • Frühjahr 2015: Versuch ein Forschungsprojekt in der Raumberg zu initiieren, Lobbytermine beim Land Steiermark
  • Juli 2015: Veranstaltung "Der Rinderflüsterer" in Graz, mit Schlachtpionier Hermann Maier aus Deutschland, Erfinder der "Mobilen Schlachtbox (MSB)", organisiert von der ÖBV in Kooperation mit Bio Austria, Erde & Saat, Freilandverband
  • Okt 2015: pdfPressemeldung der ÖBV
  • Mai 2016: Vernetzungstreffen in Wien und Lobbytermin im Gesundheitsministerium - ÖBV, Bio Austria, Demeter, ARGE Hochlandrind
  • laufend: Recherchen, Vernetzungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit

 

Weiterführende Informationen zur Situation in Österreich:

März 2016: Antwort von Gesundheitsministerin Oberhauser auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen

 

Kontakt bei der ÖBV: florian.walter (at) viacampesina.at, 03579 8037; monika.thuswald (at) viacampesina.at

 

Kooperation: Die ÖBV hat gemeinsam mit BIO AUSTRIA, Erde & Saat, Demeterbund, Freilandverband, ARGE Hochlandrind und anderen engagierten Personen eine Arbeitsgruppe gegründet, welche sich mit dem Thema auseinandersetzt und für das Anliegen einsetzt.

 

Um zu Erreichen, dass die stressfreie Schlachtung legalisiert wird, braucht es eine breite Allianz von Bäuer_innen, Konsument_innen, handwerklichen Fleischverarbeiter_innen/Metzger_innen, Interessensvertretungen, Wissenschaftler_innen, Tierschützer_innen, Journalist_innen etc.

 

Links zu Initiativen zur Stressfreien Schlachtung

CH: Wissenschaftlich begleitetetes Pionierprojekt in der Schweiz

D: Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (Deutschland): http://www.biofleischhandwerk.de/

D: Uria - für eine artgerechte Nutztierhaltung http://www.uria.de/

D: ISS - Innovative Schlachtsysteme http://www.iss-tt.de/

D: Schlachtung mit Achtung http://www.schlachtung-mit-achtung.de/

Ö: DeWiskentale - Schlachtkurse im Weinviertel http://www.dewiskentale.com/

D: Hermannsdorfer Landwerkstätten http://www.herrmannsdorfer.de/home/

Ö: Weideschlachthaus Labonca http://www.labonca.at/labonca/das_weideschlachthaus/

Fahrender Schlachthof von Herbert Schwaiger http://www.mobile-schlachtsysteme.at/

 

 

Forderungen

Was wollen wir?

 

Unsere Forderungen:

  • TTIP-Verhandlungen sofort beenden!
  • Verhandlungsdokumente sofort offenlegen
  • Keine Sonderklagerechte für Konzerne – keine Privatisierung der Demokratie!
  • Handels- und Investitionspolitik muss dem Gemeinwohl dienen und die Umwelt bewahren

TTIP heißt...

 … Klagerecht für Konzerne gegenüber Staaten

Für Konzerne, die in Europa beziehungsweise in den USA investieren wollen, soll "das höchste Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveau" erreicht werden. Konzerne sollen gegen Staaten klagen können, wenn sie durch politische Maßnahmen ihre Gewinnaussichten bedroht sehen. Unter diese Maßnahmen fielen dann zum Beispiel die Verschärfung von Umweltstandards, Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen (wie z. B. Strom, Wasser) und selbst die Einführung oder Erhöhung von Mindestlöhnen. Damit würden Konzerne Klagerechte gegen europäische Umwelt- und Sozialgesetze bekommen.

Was ist TTIP?

 

TTIP steht für „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“.

Es ist ein Handelsabkommen, das die Europäische Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer seit 2013 mit den USA verhandelt.

TTIP stoppen!

Freihandelsabkommen EU - USA stoppen!
containerschiff

 

Weitgehend abgeschirmt von der kritischen Öffentlichkeit verhandeln EU-Kommission und US-Regierung derzeit die Transatlantische Han­dels- und Investitionspartnerschaft (TTIP).

Parlamentarische Bürgerinitiative der ÖBV

 

Jetzt auf der Parlamentshomepage unterschreiben!

Bitte stimmen Sie auf der Parlamentshomepage ab, auch wenn Sie schon auf Papier unterschrieben haben. (Die Unterschriften auf Papier waren nur dazu bestimmt, die Bürgerinitiative überhaupt einreichen zu dürfen.)

 

GAP-Kuh

Unter dem Titel "Förderung der landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe und des extensiven Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik" hat die ÖBV eine parlamentarische Bürgerinitiative vorbereitet. Darin fordern wir:

 

  • Aufschlagzahlung zur Basisprämie auf den ersten Hektaren jedes landwirtschaftlichen Betriebs durch „Umverteilungszahlung“ oder TOP-UP
  • einheitliche Basisprämien bis spätestens 2017
  • Basisprämie für extensives Grünland maximal um 25% zu verringern

 

Um es mit unserem Anliegen ins Parlament zu schaffen, benötigen wir Eure Unterstützung - insgesamt 500 Unterschriften.

Unten findet Ihr die parlamentarische Bürgerinitiative sowie die Unterschriftenliste zum Download.

BITTE die Unterschriftenliste runterladen, ausdrucken, ausfüllen (am besten die ganze Liste) und per Post ans ÖBV Büro (Schwarzspanierstraße 15/3/1, 1090 Wien) schicken.

Bei Fragen könnt ihr euch gern an uns wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Links
pdf"Parlamentarische Bürgerinitiative"133.13 KB
pdf"Unterschriftenliste"134.03 KB

 

Neues von der GAP

GAP-Kuh

Im Zuge der Verhandlungen zur Regierungsbildung haben sich die beiden Koalitionspartner auch auf Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der GAP-Reform geeinigt. Wenn man dem Regierungsprogramm Glauben schenken darf, wird es folgende Änderungen (im Vergleich zum bisher bekannten Verhandlungsstand) geben:

  • Anders als bisher befürchtet wird einmähdiges Grünland den Acker-, Dauerkultur- und intensiven Grünlandflächen gleichgestellt. Hutweiden und Almen bekommen weniger, der Reduktionsfaktor ist dem Regierungsprogramm nicht zu entnehmen. Für den Almauftrieb ist eine tierbezogene Zahlung vorgesehen.
  • Die Angleichung der Flächenprämien erfolgt schneller als von der ÖVP geplant: ab 2015 wird in 20%-Schritten angepasst, 2019 soll es nur mehr einheitliche Prämien geben.
  • Im Investitionsprogramm der 2. Säule gibt es einen 5%igen Bonus für Jungbäuer_innen, Biobäuer_innen und 10% Bonus für bauliche Maßnahmen von Bergbauernbetrieben der BHK-Stufen 3 und 4 (bei letzteren aber nur für bauliche Maßnahmen);
  • Die Ausgleichszulage (AZ) in der BHK-Stufe 3 und 4 wird aufgestockt/angehoben.

Abgesehen von der GAP gibt es auch in anderen, die LW betreffenden Bereichen interessante und zum Teil „entlarvende“ Übereinkünfte. So wird die Buchführungsgrenze von € 400.000 auf € 550.000,- Umsatz angehoben. In Reaktion auf den Wahlkampf und die Aktionen einer NGO werden die „Strafbestimmungen im Tierseuchenrecht in Bezug auf unbefugtes Betreten von landwirtschaftlichen Anlagen“ überprüft.

Den betreffenden Auszug aus dem Regierungsprogramm gibts unten zum Download.

 

 

 

Link:
"Auszug Regierungsprogramm"

 

 

Wie im Westen so auf Erden -

warum die Industrieländer nachhaltig Land bewirtschaften müssen

Image

von Irmi Salzer, La Via Campesina                                                                      Bad Boll, 1. Dezember 2009

Vandana Shiva über Ernährungssouveränität

Vandana Shiva, indische Ökofeministin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises, war im Oktober 2011 in Wien. Hier lesen Sie einen Ausschnitt aus dem Interview, das Karin Okonkwo-Klampfer mit ihr führte.

Health Check

Eine Reihe von österreichischen Organisationen aus den verschiedenesten Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit, Vertretungen für ArbeitnehmerInnen und BäuerInnen sowie Gewerkschaften haben ein gemeinsames Positionspapier zum bevorstehenden Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erarbeitet. Die ÖBV ist an der Erarbeitung des Positionspapiers beteiligt.

Download:

health check position.pdf