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Tagung "Gutes Essen für alle" Do, 26. Okt – So, 29. Okt 2017 8020 Graz
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Konzerne entmachten! Verbindliche Regeln statt globale Klagerechte für Konzerne

Podiumsdiskussion

Wien, Mo. 30.10.17, 18:30

Adresse: Younion, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

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Netzwerken für ein Gutes Leben

9. Okt 2016, Christine Pichler-Brix (Biobäuerin in Oberösterreich)

 Ich bin überzeugt, dass die politische Arbeit für ein gutes Leben Spaß u...

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Die diesjährigen Preisträgerinnen für kreative Entwicklung im ländlichen Raum

15. Okt 2016, eine Zusammenfassung und Kommentar zu den Biografien

Im Zuge dieser weltweiten Aktionstage, werden jedes Jahr Preise an einige Fraue...

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"Die Post bringt allen was" - Samen gegen Gewalt

12. Okt 2016, Ulrike Stadler (Bäuerin in OÖ)

Stimmt, es gibt kaum einen Tag, an dem der Briefkasten leer bleibt. Unter einem dicken Stapel von P...

TTIP heißt...

 … Klagerecht für Konzerne gegenüber Staaten

Für Konzerne, die in Europa beziehungsweise in den USA investieren wollen, soll "das höchste Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveau" erreicht werden. Konzerne sollen gegen Staaten klagen können, wenn sie durch politische Maßnahmen ihre Gewinnaussichten bedroht sehen. Unter diese Maßnahmen fielen dann zum Beispiel die Verschärfung von Umweltstandards, Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen (wie z. B. Strom, Wasser) und selbst die Einführung oder Erhöhung von Mindestlöhnen. Damit würden Konzerne Klagerechte gegen europäische Umwelt- und Sozialgesetze bekommen.

 

…. Privatisierungen

Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.

 

… Öffnung von Dienstleistungen für ausländische InvestorInnen

Neben TTIP wird momentan TISA (Trade and Service Agreement) verhandelt, welches die nationalen Dienstleistungsmärkte für ausländische InvestorInnen öffnen soll. Dies birgt die Gefahr der Liberalisierung öffentlicher Güter (Bildung, Gesundheit, Abfallentsorgung).TISA geht im Vergleich zum vor einigen Jahren verhandelten GATS-Abkommen sogar noch viel weiter: Nicht nur explizit genannte Dienstleistungen sollen privatisiert werden können, sondern alle, die nicht genannt sind. Diese „Negativliste“ bedeutet, dass alles, was nicht auf der Liste steht, liberalisiert werden kann. Auch bei TTIP soll ähnlich vorgegangen werden, wenn TISA den Weg bereitet hat.

 

… Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten

TTIP wird als Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen verkauft. Dabei haben bestehende Freihandelsabkommen wie der NAFTA-Vertrag zwischen den USA, Kanada und Mexiko eher das Gegenteil bewirkt. Gewerkschaften beklagen Arbeitsplatzverluste in der Industrie, sinkende Löhne, Unterlaufen vor Arbeitsmindeststandards und wachsende Einkommensunterschiede als Folge des Freihandels.
So gibt es in den USA im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern einen schwachen ArbeitnehmerInnenschutz. Dies zeigt sich unter anderem durch die Nicht-Unterzeichnung zentraler globaler Standards (ILO-Normen). Eine Angleichung der Arbeitsrechte an das niedrige Niveau der USA könnte zu einer Aushöhlung gewerkschaftlicher Einflussmöglichkeiten in der EU führen.

 

… ACTA durch die Hintertür

Zuletzt wurde im ACTA-Abkommen versucht, aus der Weiterleitung eines Zeitungsartikels eine Urheberrechtsverletzung zu machen. Noch vor den Verhandlungen verwässerte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zum Datenschutz im Sinne der US-Geheimdienste, und die Unter-haltungsindustrie setzt alles daran, Urheberrechte so restriktiv wie möglich zu handhaben. Meinungsfreiheit und Datenschutz bleiben dabei auf der Strecke. Ein umfassender Schutz geistigen Eigentums könnte den Zugang zu Wissen exklusiver machen und den Einfluss von Banken und Konzernen auf Bildung und Wissenschaft erhöhen.

 

… Abbau von Zöllen

Zölle im transatlantischen Handel mit industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sollen vollständig abgebaut werden. Die Zölle selbst sind an diesem Punkt allerdings zweitrangig, da sie schon in den letzten Jahren stark gesenkt wurden und ohnehin nur noch ein niedriges Niveau erreichen. Es geht bei TTIP eher um „Handelsbarrieren hinter der Zollgrenze“, wie zum Beispiel unterschiedliche Sicherheits-, Arbeits-, und Umweltstandards, die abgebaut werden sollen.

 

… Aufweichung der Lebensmittelsicherheit / Genfood für alle

In den USA bestehen weniger strenge Regeln in Bezug auf Verbreitung und Kennzeichnung „gentechnisch veränderter Organismen“ (GMO) sowie auf die Behandlung von Nutztieren mit Hormonen und deren Fleisch mit Konservierungsmitteln. So soll z. B. das EU-Verbot für mit Chlor und anderen Desinfektionsmitteln behandeltes Hähnchenfleisch abgeschafft werden. Mit TTIP sollen im Dienste der „Wettbewerbsfähigkeit“ die vergleichsweise strengen EU–Regeln aufgeweicht werden.

 

… Gefährdung bestehender und zukünftiger Klima- und Umweltstandards

Die europäischen Nachhaltigkeitsstandards bei Biokraftstoffen sollen durch TTIP ausgehebelt werden. Ebenso steht die Weiterentwicklung der EU-Chemikalienrichtlinie REACH und der EURO-Norm für Auto-Emissionswerte unter Beschuss. Neben diesen bestehenden Regelungen gefährdet TTIP aber auch die Regulierung zukünftiger Technologien, wie zum Beispiel die gefährliche Gewinnung von Gas durch Fracking.

 

… zurück in die Vergangenheit – Finanzmärkte deregulieren

Die jüngsten, zaghaften Ansätze der Finanzmarktregulierung könnten durch die TTIP wieder vom Tisch gefegt werden. Vor allem in den USA könnte es so zu einer neuen Deregulierungswelle kommen. Das Niveau der Finanzmarktregulierung in den USA ist höher als in der EU. Durch TTIP könnte es zu einer Absenkung der Regulierungen in den USA auf das niedrige Niveau der EU kommen. Der sogenannte „Economic Needs Test“ (Prüfung von Finanzprodukten auf volks-wirtschaftliche Notwendigkeit) wird in Frage gestellt. Durch die Bezeichnung solcher „Economic Needs Tests“ als diskriminierende Praxis werden den InvestorInnen Tür und Tor geöffnet für Schiedsgerichtsklagen gegen Finanzmarktregulierungsmaßnahmen.