Nyéléni Herbsttreffen
Konzerne entmachten! Verbindliche Regeln statt globale Klagerechte für Konzerne
Podiumsdiskussion
Wien, Mo. 30.10.17, 18:30
Adresse: Younion, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Netzwerken für ein Gutes Leben
9. Okt 2016, Christine Pichler-Brix (Biobäuerin in Oberösterreich)
Ich bin überzeugt, dass die politische Arbeit für ein gutes Leben Spaß u...
Die diesjährigen Preisträgerinnen für kreative Entwicklung im ländlichen Raum
15. Okt 2016, eine Zusammenfassung und Kommentar zu den Biografien
Im Zuge dieser weltweiten Aktionstage, werden jedes Jahr Preise an einige Fraue...
"Die Post bringt allen was" - Samen gegen Gewalt
12. Okt 2016, Ulrike Stadler (Bäuerin in OÖ)
Stimmt, es gibt kaum einen Tag, an dem der Briefkasten leer bleibt. Unter einem dicken Stapel von P...
Neues von der GAP
Im Zuge der Verhandlungen zur Regierungsbildung haben sich die beiden Koalitionspartner auch auf Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der GAP-Reform geeinigt. Wenn man dem Regierungsprogramm Glauben schenken darf, wird es folgende Änderungen (im Vergleich zum bisher bekannten Verhandlungsstand) geben:
- Anders als bisher befürchtet wird einmähdiges Grünland den Acker-, Dauerkultur- und intensiven Grünlandflächen gleichgestellt. Hutweiden und Almen bekommen weniger, der Reduktionsfaktor ist dem Regierungsprogramm nicht zu entnehmen. Für den Almauftrieb ist eine tierbezogene Zahlung vorgesehen.
- Die Angleichung der Flächenprämien erfolgt schneller als von der ÖVP geplant: ab 2015 wird in 20%-Schritten angepasst, 2019 soll es nur mehr einheitliche Prämien geben.
- Im Investitionsprogramm der 2. Säule gibt es einen 5%igen Bonus für Jungbäuer_innen, Biobäuer_innen und 10% Bonus für bauliche Maßnahmen von Bergbauernbetrieben der BHK-Stufen 3 und 4 (bei letzteren aber nur für bauliche Maßnahmen);
- Die Ausgleichszulage (AZ) in der BHK-Stufe 3 und 4 wird aufgestockt/angehoben.
Abgesehen von der GAP gibt es auch in anderen, die LW betreffenden Bereichen interessante und zum Teil „entlarvende“ Übereinkünfte. So wird die Buchführungsgrenze von € 400.000 auf € 550.000,- Umsatz angehoben. In Reaktion auf den Wahlkampf und die Aktionen einer NGO werden die „Strafbestimmungen im Tierseuchenrecht in Bezug auf unbefugtes Betreten von landwirtschaftlichen Anlagen“ überprüft.
Den betreffenden Auszug aus dem Regierungsprogramm gibts unten zum Download.
Link:
"Auszug Regierungsprogramm"